Baufinanzierung

Gemeinsam mit Ihnen erarbeitet unser Team in einem ersten persönlichen Gespräch Ihre Anforderungen und Erwartungen an Ihre Baufinanzierung.

Dies nehmen wir dann als Grundlage für die Erstellung Ihres ganz persönlichen auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Finanzierungskonzeptes, bei dessen Erstellung wir auf über 600 Partnerbanken zurückgreifen können. Selbstverständlichen prüfen wir auch ob Ihnen öffentliche Mittel von Bund und Ländern zur Verfügung stehen und ob es sinnvoll ist diese zu nutzen.

Annuitätendarlehen

Das Annuitätendarlehen oder auch als Tilgungsdarlehen bezeichnet, ist die häufigste Finanzierungsform. Kennzeichen dieser Darlehensform ist die gleichbleibende Rate bestehend aus Zins und Tilgung, oder auch Annuität genannt. Mit jeder Tilgung sinkt die Restschuld und damit auch die Zinsleistungen auf die Restschuld. Die gewonnene Zinsersparnis wird zur zusätzlichen Tilgung verwendet.

Forward-Darlehen

Auch wenn der Auszahlungszeitpunkt noch weit in der Zukunft liegt, können eine Konditionsvereinbarung und die entsprechenden Kreditbedingungen auch jetzt schon in der Gegenwart getroffen werden. Man spricht dann vom einem Forward-Darlehen. Die Vereinbarungen sind dann sowohl für Kreditnehmer als auch Kreditgeber bindend. Für diese vorzeitige Zinsvereinbarung verlangt die Bank einen kleinen Zinsaufschlag. In Zeiten rasch steigende Zinsen kann das Forward Darlehen ein geeignetes Instrument sein, um sich vor unkalkulierbaren Zinserhöhungen zu schützen.

Hypothekendarlehen

Wird ein Darlehen durch ein sogenanntes Grundpfandrecht auf eine Immobilie besichert, spricht man von einem Hypothekendarlehen. Heute erfolgt die Besicherung hauptsächlich über die Verwendung einer Buchgrundschuld. Die Hypothekendarlehen kommen sehr häufig vor im Zusammenhang mit dem Erwerb, dem Bau oder auch der Renovierung/ Modernisierung einer Immobilie.

Modernisierungsdarlehen

Kleinere Einzelmaßnahmen am Haus sollen gemacht werden. Schnell und günstig ist dies mit dem Modernisierungsdarlehen möglich. Auch oft ohne Eintragung einer Grundschuld. Variable Darlehen.
Hier trifft man mit dem Kreditgeber keine feste Zinsvereinbarung. Vielmehr orientiert sich der Zins an die Veränderung des EURIBOR (European InterBank Offered Rate). Diese Anpassung erfolgt meist in einem Rhythmus von 3, 6 oder 9 Monaten.

Volltilgerdarlehen

Beim Volltilgerdarlehen wird die komplette Darlehenssumme innerhalb der vereinbarten Zinsbindung vollständig zurückgezahlt, so dass hier mögliche Zinsanschlussrisiken vollständig ausgeschlossen werden können.

Baudarlehen

Ein Baudarlehen beschreibt die Finanzierung beim Kauf oder Bau eines Wohneigentums, beim Kauf einer Eigentumswohnung oder bei Ausbau und Modernisierung eines Wohnhauses durch Einbeziehung von Fremdmitteln.

Baudarlehen werden als Realkredite vergeben, d. h. sie sind durch eine Eintragung eines Grundpfandrechts für das Kreditinstitut im Rahmen der Beleihungsgrenze abgesichert. Diese Grenzen sind derzeit wie folgt aufgegliedert:

  • Hypothekenbanken = 60 % vom Beleihungswert
  • Bausparkassen = 80 % vom Beleihungswert
  • Geschäftsbanken 80-90 % vom Beleihungswert

Cap Darlehen

Der Zinssatz des Cap-Darlehens ist nicht für eine lange Sollzinsbindung festgeschrieben, sondern wird alle drei bzw. sechs Monate beispielsweise an den aktuellen Geldmarktzinssatz EURIBOR angepasst. Der EURIBOR ist der offizielle Zinssatz, zu dem sich große Banken untereinander für kurze Zeit Geld leihen. Er orientiert sich an dem derzeit historisch niedrigen Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank. Die Besonderheit: Bei Abschluss des Cap-Darlehens wird für einen Zeitraum von beispielsweise 3, 5, 10 oder 15 Jahren die Zinsobergrenze (Cap) festgelegt, über die der Zinssatz des Darlehens nicht steigen kann. Zur Begrenzung einer Zinssenkung kann das Cap-Darlehen zusätzlich mit einer Zinsuntergrenze (Floor) ausgestattet sein, unter die der Zinssatz des Darlehens nicht sinken kann.

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